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Sonderabfallkleinmengensammlung
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Im Kreis Groß-Gerau haben Privathaushalte, Hobbywerkstätten und Kleingewerbe die Möglichkeit, Schadstoffe bei den so genannten „Schadstoffmobilen“ der Firma Meinhardt abzugeben. Diese fahren in einem monatlichen Turnus alle Städte und Gemeinden des Kreises an. Aus Transportgründen darf das einzelne Behältnis nicht mehr als 20 Liter fassen bzw. nicht mehr als 20 kg wiegen.

Kleingewerbebetriebe können nur maximal 500 kg bzw. Liter Schadstoffe pro Jahr und pro Sammeltag 100 kg bzw. Liter abgeben; bei größeren Mengen muss sich der Betrieb einen gewerblichen Entsorger suchen.

Gewerbebetriebe, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Übernahmeschein gemäß Nachweisverordnung benötigen, bekommen diesen auf Nachfrage am Schadstoffmobil ausgestellt.

Folgende Sonderabfälle werden angenommen:

Flüssige Farben und Lacke, Spraydosen (ohne den "grünen Punkt"), Fotochemikalien, ölverschmutzte Betriebsmittel, lösungsmittelhaltige Abfälle, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Laborchemikalien, Säuren, Laugen (max. in 10 Liter Gebinden), Fette, Öle, PCB-haltige Lampenkondensatoren, Quecksilberthermometer (nicht mehr in Apotheken abgeben), Leime, Klebemittel, Spachtel, Kitte, Fleckentferner, Benzin, Verdünner, Reinigungsmittel, WC-Beckensteine und -Reiniger, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Unterbodenschutz.

Die Sonderabfälle sollten verschlossen und möglichst in den Originalgebinden abgegeben werden.

Aus Kostengründen sollten die Bürger und Bürgerinnen des Kreises die gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahmesysteme der Hersteller nutzen und nicht besonders schädliche Stoffe über die Restmülltonne entsorgen.

Nachfolgend findet sich die Liste der Stoffe, auf die die o.g. Aussagen zutreffen.

Entsorgung über die Restmülltonne:

Flüssige Dispersionsfarben, eingedickt mit Sägespänen oder Zement und bereits eingetrocknete Dispersionsfarben. Da der Transport mit dem Schadstoffmobil zu teuer und von der Organisation zu aufwendig ist, ist die Annahme von Dispersionsfarben am Schadstoffmobil schon seit der 2. Jahreshälfte 2003 nicht mehr möglich. Die eingetrocknete oder eingedickte Farbe ist kein Sonderabfall und kann über die Restmülltonne entsorgt werden.

Leere und ausgetrocknete Farb- und Lackgebinde, Leime, Kleber, Spachtel und Kitte sind keine Sonderabfälle, da die Lösungsmittel verdunstet sind und von den festen Resten, sofern sie nicht Schwermetalle oder halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten, keine Umweltgefahren ausgehen.

Rücknahmesysteme der Hersteller:

Altöle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben sowie mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle müssen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Altölentsorgung von jeder Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöle in der Menge des gekauften Öls zurückgenommen werden. Kassenzettel als Nachweis aufbewahren!!!!

Kfz- und Gerätebatterien (Trockenbatterien) sind gemäß der Batterieverordnung den Händlern zurückzugeben.

Altmedikamente werden in Apotheken zurückgenommen.

Restentleerte Spraydosen mit dem "Grünen Punkt" sind über den gelben Sack oder die gelbe Tonne zu entsorgen.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen müssen gemäß dem Elektro- und Elektronikaltgeräte Gesetz ab März 2006 von den Herstellern entsorgt werden. Sie können weiterhin in kleinen Mengen am Schadstoffmobil abgegeben werden. Generell und auch für größere Mengen besteht die Möglichkeit, die Leuchtmittel zum Sonnenwerk Bischofsheim (ehemalige Kompostierungsanlage der Riedwerke) zu bringen.

Alle diese vorgenannten Stoffe werden zwar am Schadstoffmobil noch angenommen, man sollte jedoch bedenken, dass man als Kunde beim Kauf bereits für das Rücknahmesystem des Handels mitbezahlt hat, und dass dem Kreis zusätzliche Kosten entstehen.

Das Abstellen von Sonderabfall vor Bauhöfen oder an Schadstoffmobil-Standorten bei nicht Anwesenheit des Fachpersonals ist eine widerrechtliche Ablagerung und damit eine strafrechtliche Handlung. Außerdem geht davon eine hohe Gefahr für die Öffentlichkeit aus, wenn er z.B. in die Hände von spielenden Kindern gerät.

Weitere Informationen zu Sonderabfällen sind bei den kommunalen Abfallberatungen und der Abfallberatung der Riedwerke Kreis Groß-Gerau, Telefon 06152-711912 erhältlich.

Downloads
Schadstoffkalender-2010.pdf